Rechtsprechung
OLG Köln, 30.07.2003 - 16 Wx 149/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohnungserbbaurecht; Geltendmachung einer Zahlung rückständigen Hausgeldes durch einen Erbbauberechtigten; Berechtigung der Geltendmachung von rückständigen Hausgeldbeträgen durch einen Verwalter
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 27
Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung im eigenen Namen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbbaurecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 202 II 154/02
- LG Köln, 07.05.2003 - 29 T 264/02
- OLG Köln, 30.07.2003 - 16 Wx 149/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95
Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers
Auszug aus OLG Köln, 30.07.2003 - 16 Wx 149/03
Die Jahresabrechnung begründet nur insoweit eine neue und originäre Verbindlichkeit, als sie über die Vorauszahlungen nach dem Wirtschaftsplan hinausgeht; im übrigen hat der Beschluss über die Jahresabrechnung nur bestätigende Wirkung (vgl. BGH NJW 1996, 725,726;OLG Zweibrücken NZM 1999, 322; BayObLG ZMR 2000, 111,112). - OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 217/98
Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Köln, 30.07.2003 - 16 Wx 149/03
Die Jahresabrechnung begründet nur insoweit eine neue und originäre Verbindlichkeit, als sie über die Vorauszahlungen nach dem Wirtschaftsplan hinausgeht; im übrigen hat der Beschluss über die Jahresabrechnung nur bestätigende Wirkung (vgl. BGH NJW 1996, 725,726;OLG Zweibrücken NZM 1999, 322; BayObLG ZMR 2000, 111,112). - BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99
Geltendmachug von Wohngeldansprüchen
Auszug aus OLG Köln, 30.07.2003 - 16 Wx 149/03
Die Jahresabrechnung begründet nur insoweit eine neue und originäre Verbindlichkeit, als sie über die Vorauszahlungen nach dem Wirtschaftsplan hinausgeht; im übrigen hat der Beschluss über die Jahresabrechnung nur bestätigende Wirkung (vgl. BGH NJW 1996, 725,726;OLG Zweibrücken NZM 1999, 322; BayObLG ZMR 2000, 111,112).
- OLG Köln, 16.01.2004 - 16 Wx 185/03
WEG -Verfahren: Anspruch auf Hausgeld aus dem Wirtschaftsplan, falls …
Dies hat der Senat bereits mit Beschluss vom 30.7.2003 - 16 Wx 149/03 - ausgeführt, auf dessen Gründe verwiesen wird.Die Jahresabrechnung begründet nur insoweit eine neue und originäre Verbindlichkeit als sie über die Vorauszahlungen nach dem Wirtschaftsplan hinaus geht; im übrigen hat der Beschluss über die Jahresabrechnung nur bestätigende Wirkung (vgl. Beschluss des Senats vom 30.7.2003 - 16 Wx 149/03 - m.w.N.).
Ein Ruhen des Verfahrens wegen der vom Antragsgegner vorgetragenen Verfassungsbeschwerde, die gegen den Senatsbeschluss vom 30.07.2003 - 16 Wx 149/03 - eingelegt worden sein soll, ist nicht veranlasst.
- OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom …
Er muss vielmehr widerlegen, dass der Versicherungsnehmer den Agenten, der - bildlich gesprochen - als Auge und Ohr des Versicherers gilt, mündlich zutreffend unterrichtet hat (…vgl. BGH, Urt. v. 03.07.2002 - IV ZR 145/01 - VersR 2002, 1089 [1090]; Senat, Urt. v. 30.07.2003 - 5 U 50/02-1 - OLGR 2003, 353 [354]). - OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 5 U 60/11
Wohngebäudeversicherung: Einwand der Unterversicherung bei nicht berücksichtigter …
Der Agent ist bildlich gesprochen als Auge und Ohr des Versicherers anzusehen (…BGH, Urt. v. 27.02.2008 - IV ZR 270/06 - VersR 2008, 765;… BGH Urt. v. 03.07.2002 - IV ZR 145/01 - VersR 2002, 1089; Senat, Urt. v. 30.07.2003 - 5 U 50/02-1 - OLGR 2003, 353).